Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Wie viele Brandschutzhelfer brauchen wir?

Feuerlöscher

Die Anzahl der Brandschutzhelfer wird in der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.2) vorgegeben. Demnach muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern bestellen. Diese ausreichende Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Grundsätzlich ist ein Anteil von 5% der Beschäftigten als ausreichend.

 

Eine höhere Zahl an Brandschutzhelfern kann bei erhöhter Brandgefährdung, großen Personenzahlen aber auch bei Schichtbetrieben erforderlich sein.

 

Die Schulung der Brandschutzhelfer ist gemäß DGUV 205-023 alle 3 bis 5 Jahre zu wiederholen. Gerade nach Veränderungen im Betrieb durch Umbauten, Erweiterungen und neue Prozesse soll dieser Zeitraum verkürzt werden, um die Brandschutzhelfer auf dem Laufenden zu halten.

 

Ebenso ist die Auffrischung der Kenntnisse aus der Brandschutzhelferschulung nach ASR vorgegeben: Brandschutzhelfer sollen einmal jährlich eine Unterweisung erfahren.